Schutzkonzept

Unter Vorbehalt der Zustimmung durch die jeweiligen Departemente wird das Schutzkonzept Sport durch den Bundesrat am Mittwoch, 29. April 2020, besprochen und validiert. Mittels Verordnungen werden danach die zwingend einzuhaltenden Massnahmen erlassen. Der Bundesrat wird ebenfalls ankündigen, per wann Clubs und Center mit einem entsprechenden Schutzkonzept ihre Türen wieder öffnen dürfen. 

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Unter Vorbehalt der Zustimmung durch die jeweiligen Departemente wird das Schutzkonzept Sport durch den Bundesrat am Mittwoch, 29. April 2020, besprochen und validiert. Mittels Verordnungen werden danach die zwingend einzuhaltenden Massnahmen erlassen. Der Bundesrat wird ebenfalls ankündigen, per wann Clubs und Center mit einem entsprechenden Schutzkonzept ihre Türen wieder öffnen dürfen. 

Das «Schutzkonzept» ist aktuell in aller Munde.

Wer entwickelt eines, wer hat bereits eines? Was steht drin, was ist zwingend nötig, was nur Empfehlung? Wie sollen es Clubs und Center umsetzen? Auch wir haben noch nicht alle Antworten auf alle Fragen. Wir versuchen trotzdem, die aktuelle Lage und die nächsten Schritte soweit möglich zu präzisieren.

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Jeder Club und jedes Center muss daraufhin – wenn er oder es öffnen will – auf der Grundlage des übergeordneten Schutzkonzepts des Bundes und der zusätzlichen Empfehlungen von Swiss Tennis ein angepasstes, eigenes Schutzkonzept erstellen, welches auf die spezifischen Verhältnisse der Tennisanlage angepasst sein muss. Das Schutzkonzept muss allen Mitgliedern oder Kunden zugänglich gemacht werden. Alle, die in nächster Zeit Tennis spielen wollen, haben sich an diese Vorschriften zu halten. Die Behörden überprüfen die Einhaltung der Schutzkonzepte und jeder Club, jedes Center und jede/r Tennisspielende haften für Versäumnisse und Verfehlungen.

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Nach Bekanntgabe der weiteren Schritte durch den Bundesrat, was für den Mittwoch, 29. April 2020 geplant ist, wird Swiss Tennis sein validiertes Schutzkonzept allen Clubs und Centern zugänglich machen (per Newsmail und Publikation auf www.swisstennis.ch). Swiss Tennis wird seinen Mitgliedclubs und -centern ausserdem Vorlagen für die Anpassung des eigenen Schutzkonzeptes sowie individualisierbare Plakatvorlagen zur Verfügung stellen. Dies geschieht – unter dem Vorbehalt von letzten nötigen Anpassungen -  raschmöglichst nach der Ankündigung des Bundesrates

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Das «Schutzkonzept» ist aktuell in aller Munde. Wer entwickelt eines, wer hat bereits eines? Was steht drin, was ist zwingend nötig, was nur Empfehlung? Wie sollen es Clubs und Center umsetzen? Auch wir haben noch nicht alle Antworten auf alle Fragen. Wir versuchen trotzdem, die aktuelle Lage und die nächsten Schritte soweit möglich zu präzisieren.

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